Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem Velo, dem ÖV, oder dem Auto entstanden sein. Beim Abzug der Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.